Stromunterbrechung

Bei einer Stromunterbrechung und eingelegtem Gang wird nicht ausgekuppelt.

Das Fahrzeug kann nicht bewegt werden.

Bei entladener Batterie Starthilfe durchführen.

Liegt die Ursache nicht an der entladenen Batterie, Hilfe einer Werkstatt in Anspruch nehmen.

Muss das Fahrzeug aus dem fließenden

Muss das Fahrzeug aus dem fließenden Verkehr entfernt werden, Kupplung wie folgt lösen (nur bei Fahrzeugen mit automatisiertem 5-Gang- Schaltgetriebe):

1. Parkbremse anziehen, Zündung ausschalten.

2. Motorhaube öffnen.

3. Getriebe im Bereich des Verschlussdeckels säubern, damit nach Abnehmen des Verschlussdeckels kein Schmutz in die Öffnung gelangen kann.

4. Verschlussdeckel durch Drehen lösen und nach oben herausziehen.

5. Mit Schlitzschraubendreher die unter dem Verschlussdeckel befindliche Stellschraube nach rechts drehen, bis ein deutlicher Widerstand spürbar ist. Die Kupplung ist nun gelöst.

6. Gereinigten Verschlussdeckel wieder anbringen. Der Verschlussdeckel muss vollen Kontakt zum Gehäuse haben.

Bei Fahrzeugen mit automatisiertem 6-Gang-Schaltgetriebe ist ein Lösen der Kupplung nicht möglich; muss das Fahrzeug bewegt werden, Fahrzeug zum Abschleppen an der Vorderachse anheben.

Achtung
Nicht über diesen Druckpunkt hinaus weiterdrehen, das Getriebe kann beschädigt werden.

Achtung
Wenn auf diese Weise ausgekuppelt wurde, ist das Abschleppen des Fahrzeugs und Starten des Motors nicht erlaubt, das Fahrzeug kann jedoch über eine kurze Strecke bewegt werden.

Umgehend Hilfe einer Werkstatt in Anspruch nehmen.

    Siehe auch:

    Blinker
    leuchtet oder blinkt grün. Leuchten Kontrollleuchte leuchtet bei Einschalten des Parklichts kurz auf. Blinken Kontrollleuchte blinkt bei eingeschaltetem Blinker oder Warnblinker. Schnel ...

    Schließen
    gedrückt halten, bis das Schiebedach vollständig geschlossen ist. ...

    Internationale Serviceintervalle
    Service fällig alle 15 000 km oder nach 1 Jahr, je nachdem, was zuerst eintritt. Die internationalen Serviceintervalle gelten für Länder, die nicht unter den europäischen ...