Anhängelast

Die zulässigen Anhängelasten sind fahrzeug- und motorabhängige Höchstwerte und dürfen nicht überschritten werden. Die tatsächliche Anhängelast ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers und der tatsächlichen Stützlast mit Anhänger.

Die zulässige Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren spezifiziert. Dieser Wert gilt generell für Steigungen bis max. 12 %.

Die zulässige Anhängelast gilt bis zur angegebenen Steigung und bis zu einer Höhe von 1000 Metern über dem Meeresspiegel. Da sich die Motorleistung wegen der dünner werdenden Luft bei zunehmender Höhe verringert und sich dadurch die Steigfähigkeit verschlechtert, sinkt auch das zulässige Zuggesamtgewicht pro 1000 Meter zusätzlicher Höhe um 10 %. Auf Straßen mit leichten Anstiegen (weniger als 8 %, z. B. auf Autobahnen) muss das Zuggesamtgewicht nicht verringert werden.

Das zulässige Zuggesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Das zulässige Zuggesamtgewicht ist auf dem Typschild angegeben.

    Siehe auch:

    Verstellbare Belüftungsdüsen
    Bei eingeschalteter Kühlung muss mindestens eine Belüftungsdüse geöffnet sein, damit der Verdampfer nicht mangels Luftbewegung vereist. Zum Öffnen der Düse Ein ...

    Öffnen
    Entriegelungshebel ziehen und in die Ausgangsposition zurückführen. Sicherungsgriff hochdrücken und Motorhaube öffnen. Motorhaube abstützen. Wird bei einem ...

    Starthilfe
    Motor nicht mit Schnelllader anlassen. Bei entladener Batterie Motor mit Starthilfekabeln und der Batterie eines anderen Fahrzeugs starten. Warnung Das Anlassen mit Starthilfekabeln muss mit ...