Anhängelast

Die zulässigen Anhängelasten sind fahrzeug- und motorabhängige Höchstwerte und dürfen nicht überschritten werden. Die tatsächliche Anhängelast ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers und der tatsächlichen Stützlast mit Anhänger.

Die zulässige Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren spezifiziert. Dieser Wert gilt generell für Steigungen bis max. 12 %.

Die zulässige Anhängelast gilt bis zur angegebenen Steigung und bis zu einer Höhe von 1000 Metern über dem Meeresspiegel. Da sich die Motorleistung wegen der dünner werdenden Luft bei zunehmender Höhe verringert und sich dadurch die Steigfähigkeit verschlechtert, sinkt auch das zulässige Zuggesamtgewicht pro 1000 Meter zusätzlicher Höhe um 10 %. Auf Straßen mit leichten Anstiegen (weniger als 8 %, z. B. auf Autobahnen) muss das Zuggesamtgewicht nicht verringert werden.

Das zulässige Zuggesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Das zulässige Zuggesamtgewicht ist auf dem Typschild angegeben.

    Siehe auch:

    Kühlung
    Ein- und Ausschalten mit Taste , Betrieb nur bei laufendem Motor und eingeschaltetem Gebläse. Die Klimaanlage kühlt und entfeuchtet (trocknet), sobald die Außentemperatur etwa ...

    Schubabschaltung
    Bei Schubbetrieb, d. h. wenn das Fahrzeug mit eingelegtem Gang aber ohne Betätigung des Gaspedals gefahren wird, schaltet sich die Kraftstoffversorgung automatisch ab. ...

    Wählhebel
    P = Parkstellung, Räder sind blockiert; nur bei stillstehendem Fahrzeug und betätigter Parkbremse einlegen R = Rückwärtsgang, nur bei stillstehendem Fahrzeug einlegen N = N ...