Anhängelast
Die zulässigen Anhängelasten sind fahrzeug- und motorabhängige Höchstwerte und dürfen nicht überschritten werden. Die tatsächliche Anhängelast ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers und der tatsächlichen Stützlast mit Anhänger.
Die zulässige Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren spezifiziert. Dieser Wert gilt generell für Steigungen bis max. 12 %.
Die zulässige Anhängelast gilt bis zur angegebenen Steigung und bis zu einer Höhe von 1000 Metern über dem Meeresspiegel. Da sich die Motorleistung wegen der dünner werdenden Luft bei zunehmender Höhe verringert und sich dadurch die Steigfähigkeit verschlechtert, sinkt auch das zulässige Zuggesamtgewicht pro 1000 Meter zusätzlicher Höhe um 10 %. Auf Straßen mit leichten Anstiegen (weniger als 8 %, z. B. auf Autobahnen) muss das Zuggesamtgewicht nicht verringert werden.
Das zulässige Zuggesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Das zulässige Zuggesamtgewicht ist auf dem Typschild angegeben.
Siehe auch:
Leuchtet gemeinsam mit InSP4
in der Serviceanzeige
Diesel-Kraftstofffilter von einer Werkstatt
entwässern lassen. ...
Notrad
Die Verwendung des Notrads kann
das Fahrverhalten beeinträchtigen.
Den defekten Reifen möglichst bald
ersetzen oder reparieren lassen.
Nur ein Notrad montieren. Nicht
schneller als 8 ...
Flüssiggasanlage
Gefahr
Flüssiggas ist schwerer als Luft
und kann sich an tief liegenden
Stellen sammeln.
Achtung bei der Durchführung von
Unterbodenarbeiten in einer
Mulde.
Für Lackierarbei ...