Anhängelast
Die zulässigen Anhängelasten sind fahrzeug- und motorabhängige Höchstwerte und dürfen nicht überschritten werden. Die tatsächliche Anhängelast ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers und der tatsächlichen Stützlast mit Anhänger.
Die zulässige Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren spezifiziert. Dieser Wert gilt generell für Steigungen bis max. 12 %.
Die zulässige Anhängelast gilt bis zur angegebenen Steigung und bis zu einer Höhe von 1000 Metern über dem Meeresspiegel. Da sich die Motorleistung wegen der dünner werdenden Luft bei zunehmender Höhe verringert und sich dadurch die Steigfähigkeit verschlechtert, sinkt auch das zulässige Zuggesamtgewicht pro 1000 Meter zusätzlicher Höhe um 10 %. Auf Straßen mit leichten Anstiegen (weniger als 8 %, z. B. auf Autobahnen) muss das Zuggesamtgewicht nicht verringert werden.
Das zulässige Zuggesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Das zulässige Zuggesamtgewicht ist auf dem Typschild angegeben.
Siehe auch:
Verstellbare
Belüftungsdüsen
Bei eingeschalteter Kühlung muss
mindestens eine Belüftungsdüse geöffnet
sein, damit der Verdampfer
nicht mangels Luftbewegung vereist.
Zum Öffnen der Düse Ein ...
Öffnen
Entriegelungshebel ziehen und in die
Ausgangsposition zurückführen.
Sicherungsgriff hochdrücken und Motorhaube
öffnen.
Motorhaube abstützen.
Wird bei einem ...
Starthilfe
Motor nicht mit Schnelllader anlassen.
Bei entladener Batterie Motor mit
Starthilfekabeln und der Batterie
eines anderen Fahrzeugs starten.
Warnung
Das Anlassen mit Starthilfekabeln
muss mit ...