Profiltiefe

Profiltiefe regelmäßig kontrollieren.

Reifen sollten bei einer Profiltiefe von 2-3 mm (bei Winterreifen 4 mm) aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden.

Die gesetzlich zulässige Mindestprofiltiefe

Die gesetzlich zulässige Mindestprofiltiefe (1,6 mm) ist erreicht, wenn das Profil bis zu einem Verschleißanzeiger (TWI = Tread Wear Indicator) abgefahren ist. Seine Lage wird durch Markierungen an der Reifenflanke angezeigt.

Sollte der Verschleiß vorn größer sein als hinten, Vorderräder regelmäßig gegen Hinterräder tauschen.

Reifen altern, auch wenn sie nicht gefahren werden. Wir empfehlen, die Reifen nach 6 Jahren zu ersetzen.

    Siehe auch:

    Serviceinformationen
    Für die Betriebs- und Verkehrssicherheit sowie die Werterhaltung Ihres Fahrzeugs ist es wichtig, dass alle Wartungsarbeiten in den vorgeschriebenen Intervallen durchgeführt werden. ...

    Schubabschaltung
    Bei Schubbetrieb, d. h. wenn das Fahrzeug mit eingelegtem Gang aber ohne Betätigung des Gaspedals gefahren wird, schaltet sich die Kraftstoffversorgung automatisch ab. ...

    Verstauen der Kugelstange
    Die Kugelstange ist in einem Beutel verstaut in der Reserveradmulde untergebracht bzw. an den Verzurrösen im Laderaum befestigt. Schutzkappe über den Drehgriff mit Schlüsse ...