Anhängelast
Die zulässigen Anhängelasten sind fahrzeug- und motorabhängige Höchstwerte und dürfen nicht überschritten werden. Die tatsächliche Anhängelast ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers und der tatsächlichen Stützlast mit Anhänger.
Die zulässige Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren spezifiziert. Dieser Wert gilt in der Regel für Steigungen bis max. 12 %.
Die zulässige Anhängelast gilt bis zur angegebenen Steigung und bis zu einer Höhe von 1000 Metern über dem Meeresspiegel. Da sich die Motorleistung wegen der dünner werdenden Luft bei zunehmender Höhe verringert und sich dadurch die Steigfähigkeit verschlechtert, sinkt auch das zulässige Zuggesamtgewicht um 10 % pro 1000 Meter zusätzlicher Höhe. Auf Straßen mit leichten Anstiegen (weniger als 8 %, z. B. auf Autobahnen) muss das Zuggesamtgewicht nicht verringert werden.
Das zulässige Zuggesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Das zulässige Zuggesamtgewicht ist auf dem Typschild angegeben.
Siehe auch:
Durchführung von Arbeiten
Warnung
Kontrollen im Motorraum nur bei
ausgeschalteter Zündung durchführen.
Das Kühlgebläse kann auch bei
ausgeschalteter Zündung laufen.
Gefahr
Zündanlage ...
Elektronische
Stabilitätsregelung aus
leuchtet gelb.
Das System ist deaktiviert. ...
Neuerliche Inbetriebnahme des
Fahrzeugs
Wird das Fahrzeug wieder in Betrieb
genommen, sind folgende Schritte erforderlich:
■ Polklemme am Minuspol der Fahrzeugbatterie
anklemmen. Elektronik
der elektrischen Fensterbetätigu ...
