Anhängelast

Die zulässigen Anhängelasten sind fahrzeug- und motorabhängige Höchstwerte und dürfen nicht überschritten werden. Die tatsächliche Anhängelast ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers und der tatsächlichen Stützlast mit Anhänger.

Die zulässige Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren spezifiziert. Dieser Wert gilt in der Regel für Steigungen bis max. 12 %.

Die zulässige Anhängelast gilt bis zur angegebenen Steigung und bis zu einer Höhe von 1000 Metern über dem Meeresspiegel. Da sich die Motorleistung wegen der dünner werdenden Luft bei zunehmender Höhe verringert und sich dadurch die Steigfähigkeit verschlechtert, sinkt auch das zulässige Zuggesamtgewicht um 10 % pro 1000 Meter zusätzlicher Höhe. Auf Straßen mit leichten Anstiegen (weniger als 8 %, z. B. auf Autobahnen) muss das Zuggesamtgewicht nicht verringert werden.

Das zulässige Zuggesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Das zulässige Zuggesamtgewicht ist auf dem Typschild angegeben.

    Siehe auch:

    Durchführung von Arbeiten
    Warnung Kontrollen im Motorraum nur bei ausgeschalteter Zündung durchführen. Das Kühlgebläse kann auch bei ausgeschalteter Zündung laufen. Gefahr Zündanlage ...

    Elektronische Stabilitätsregelung aus
    leuchtet gelb. Das System ist deaktiviert. ...

    Neuerliche Inbetriebnahme des Fahrzeugs
    Wird das Fahrzeug wieder in Betrieb genommen, sind folgende Schritte erforderlich: ■ Polklemme am Minuspol der Fahrzeugbatterie anklemmen. Elektronik der elektrischen Fensterbetätigu ...