Anhängelast
Die zulässigen Anhängelasten sind fahrzeug- und motorabhängige Höchstwerte und dürfen nicht überschritten werden. Die tatsächliche Anhängelast ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers und der tatsächlichen Stützlast mit Anhänger.
Die zulässige Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren spezifiziert. Dieser Wert gilt in der Regel für Steigungen bis max. 12 %.
Die zulässige Anhängelast gilt bis zur angegebenen Steigung und bis zu einer Höhe von 1000 Metern über dem Meeresspiegel. Da sich die Motorleistung wegen der dünner werdenden Luft bei zunehmender Höhe verringert und sich dadurch die Steigfähigkeit verschlechtert, sinkt auch das zulässige Zuggesamtgewicht um 10 % pro 1000 Meter zusätzlicher Höhe. Auf Straßen mit leichten Anstiegen (weniger als 8 %, z. B. auf Autobahnen) muss das Zuggesamtgewicht nicht verringert werden.
Das zulässige Zuggesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Das zulässige Zuggesamtgewicht ist auf dem Typschild angegeben.
Siehe auch:
Handschuhfachbeleuchtung,
Fußraumbeleuchtung
1. Leuchte mit Schraubendreher
ausrasten und herausnehmen.
2. Glühlampe leicht in Richtung der
federnden Klemme drücken und
herausnehmen.
3. Neue Lampe einsetzen.
4. Leuchte ...
Heizung
Bei eingeschalteter Zündung Sitzheizung
durch Drücken der entsprechenden
Taste aktivieren.
LED in der Taste leuchtet: Heizung
des entsprechenden Vordersitzes
eingeschaltet.
Die ...
Sicherheitsgurt
Sicherheitsgurt herausziehen und im
Gurtschloss einrasten. Der Sicherheitsgurt
muss unverdreht und eng
am Körper anliegen. Die Rückenlehne
darf nicht zu weit nach hinten
geneigt ...