Anhängelast
Die zulässigen Anhängelasten sind fahrzeug- und motorabhängige Höchstwerte und dürfen nicht überschritten werden. Die tatsächliche Anhängelast ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers und der tatsächlichen Stützlast mit Anhänger.
Die zulässige Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren spezifiziert. Dieser Wert gilt in der Regel für Steigungen bis max. 12 %.
Die zulässige Anhängelast gilt bis zur angegebenen Steigung und bis zu einer Höhe von 1000 Metern über dem Meeresspiegel. Da sich die Motorleistung wegen der dünner werdenden Luft bei zunehmender Höhe verringert und sich dadurch die Steigfähigkeit verschlechtert, sinkt auch das zulässige Zuggesamtgewicht um 10 % pro 1000 Meter zusätzlicher Höhe. Auf Straßen mit leichten Anstiegen (weniger als 8 %, z. B. auf Autobahnen) muss das Zuggesamtgewicht nicht verringert werden.
Das zulässige Zuggesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Das zulässige Zuggesamtgewicht ist auf dem Typschild angegeben.
Siehe auch:
Kontrollleuchten
Die beschriebenen Kontrollleuchten
sind nicht in allen Fahrzeugen enthalten.
Die Beschreibung gilt für alle Instrumentenausführungen.
Beim Einschalten
der Zündung leuchten die
m ...
Vordere Blinkleuchte
Die vorderen Blinkleuchten sind mit
langlebigen Glühlampen ausgestattet.
Im Falle einer Störung die Lampe
in einer Werkstatt ersetzen lassen. ...
Kugelstange einklappen/
verstecken
Den Griff unter der hinteren Stoßfängerverkleidung
links des Nummernschildes
in einem Winkel von etwa
45? Richtung Boden ziehen.
Beim Herausziehen des Entriegelungsgriffs
u ...
