Anhängelast
Die zulässigen Anhängelasten sind fahrzeug- und motorabhängige Höchstwerte und dürfen nicht überschritten werden. Die tatsächliche Anhängelast ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers und der tatsächlichen Stützlast mit Anhänger.
Die zulässige Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren spezifiziert. Dieser Wert gilt in der Regel für Steigungen bis max. 12 %.
Die zulässige Anhängelast gilt bis zur angegebenen Steigung und bis zu einer Höhe von 1000 Metern über dem Meeresspiegel. Da sich die Motorleistung wegen der dünner werdenden Luft bei zunehmender Höhe verringert und sich dadurch die Steigfähigkeit verschlechtert, sinkt auch das zulässige Zuggesamtgewicht um 10 % pro 1000 Meter zusätzlicher Höhe. Auf Straßen mit leichten Anstiegen (weniger als 8 %, z. B. auf Autobahnen) muss das Zuggesamtgewicht nicht verringert werden.
Das zulässige Zuggesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Das zulässige Zuggesamtgewicht ist auf dem Typschild angegeben.
Siehe auch:
Kühlmittelspiegel
Achtung
Zu niedriger Kühlmittelstand kann
zu Motorschaden führen.
Bei kaltem Kühlsystem muss der
Kühlmittelspiegel über der Fülllinienmarkierung
liegen. Bei z ...
Eigenes Fahrzeug
abschleppen
Abdeckkappe unten ausrasten und
nach unten abnehmen.
Die Abschleppöse befindet sich beim
Wagenwerkzeug.
Abschleppöse bis zum Anschlag in
waagerechter Stellung einschrauben.
Absc ...
Fahrrad am Heckträgersystem
befestigen
Mit dem Drehgriff an der Tretkurbelaufnahme
die verstellbare Tretkurbelanlage
grob an die Kröpfung der Tretkurbel
anpassen.
Bei geraden Tretkurbeln am Fahrrad
Tretkurbelanlage vollst&a ...
