Hinterachslast

Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) beim 5- Türer mit Schrägheck und der 4-türigen Limousine um 90 kg und beim Sports Tourer 85 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf beim 5-Türer mit Schrägheck und der 4-türigen Limousine um 65 kg und beim Sports Tourer um 60 kg überschritten werden. Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

    Siehe auch:

    Front-Airbag
    Das Front-Airbag-System besteht aus einem Airbag im Lenkrad und einem in der Instrumententafel auf der Beifahrerseite. Diese Stellen sind mit dem Wort AIRBAG gekennzeichnet. Außerde ...

    Altfahrzeugrücknahme
    Informationen über Altfahrzeug- Rücknahmestellen und die Wiederverwertung von Altfahrzeugen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, sind auf unserer Website verfügbar. Nur ...

    Sicherheitsgurt
    Bei starkem Beschleunigen oder Bremsen des Fahrzeugs blockieren die Sicherheitsgurte aus Gründen der Sicherheit für die Insassen. Warnung Sicherheitsgurt vor jeder Fahrt anlegen. ...