Hinterachslast
Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) beim 5- Türer mit Schrägheck und der 4-türigen Limousine um 90 kg und beim Sports Tourer 85 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf beim 5-Türer mit Schrägheck und der 4-türigen Limousine um 65 kg und beim Sports Tourer um 60 kg überschritten werden. Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
Siehe auch:
Front-Airbag
Das Front-Airbag-System besteht
aus einem Airbag im Lenkrad und
einem in der Instrumententafel auf
der Beifahrerseite. Diese Stellen sind
mit dem Wort AIRBAG gekennzeichnet.
Außerde ...
Altfahrzeugrücknahme
Informationen über Altfahrzeug-
Rücknahmestellen und die Wiederverwertung
von Altfahrzeugen, soweit
dies gesetzlich vorgeschrieben
ist, sind auf unserer Website verfügbar.
Nur ...
Sicherheitsgurt
Bei starkem Beschleunigen oder
Bremsen des Fahrzeugs blockieren
die Sicherheitsgurte aus Gründen der
Sicherheit für die Insassen.
Warnung
Sicherheitsgurt vor jeder Fahrt anlegen.
...