Hinterachslast

Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) beim 5- Türer mit Schrägheck und der 4-türigen Limousine um 90 kg und beim Sports Tourer 85 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf beim 5-Türer mit Schrägheck und der 4-türigen Limousine um 65 kg und beim Sports Tourer um 60 kg überschritten werden. Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

    Siehe auch:

    Kraftstoffe für Otto- Motoren
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    Kennzeichenleuchte
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    Leuchtweitenregulierung
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