Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter
Reifen oder Radabdeckungen
kann es zu plötzlichem Druckverlust
und in der Folge zu Unfällen
kommen.
Radnabenkappen
Für Reifen der Größe 245/35 R 20 gibt es eine bestimmte Radnabenkappe.
Zum Abnehmen der Radnabenkappe vom abmontierten Rad zuerst die Streben einzeln lösen. Danach von hinten auf den mittleren Bereich der Kappe drücken und Kappe abnehmen.
Für den Zusammenbau zuerst die Radnabenkappe ausrichten, sodass die Rastnase in die Vertiefung passt.
Siehe auch:
Fernlicht
1. Kappe 2 nach links drehen und
abnehmen.
2. Stecker von Glühlampe abziehen.
3. Federdrahtbügel nach vorn aus
den Haltenasen ausrasten und
nach unten schwenken.
4. Glü ...
Schubabschaltung
Bei Schubbetrieb, d. h. wenn das
Fahrzeug mit eingelegtem Gang aber
ohne Betätigung des Gaspedals gefahren
wird, schaltet sich die Kraftstoffversorgung
automatisch ab. ...
Außenspiegel
Einstellen mit Vierwegeschalter bei
Fahrzeugen mit manueller
Fensterbetätigung
Entsprechenden Außenspiegel wählen
und mit dem Schalter einstellen.
Einstellen mit Vierwegesc ...
