Radabdeckungen

Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.

Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.

Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.

Bei Verwendung nicht geeigneter Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.

Radnabenkappen

Für Reifen der Größe 245/35 R 20 gibt es eine bestimmte Radnabenkappe.

Zum Abnehmen der Radnabenkappe vom abmontierten Rad zuerst die Streben einzeln lösen. Danach von hinten auf den mittleren Bereich der Kappe drücken und Kappe abnehmen.

Für den Zusammenbau zuerst die Radnabenkappe ausrichten, sodass die Rastnase in die Vertiefung passt.

    Siehe auch:

    Fernlicht
    1. Kappe 2 nach links drehen und abnehmen. 2. Stecker von Glühlampe abziehen. 3. Federdrahtbügel nach vorn aus den Haltenasen ausrasten und nach unten schwenken. 4. Glü ...

    Schubabschaltung
    Bei Schubbetrieb, d. h. wenn das Fahrzeug mit eingelegtem Gang aber ohne Betätigung des Gaspedals gefahren wird, schaltet sich die Kraftstoffversorgung automatisch ab. ...

    Außenspiegel
    Einstellen mit Vierwegeschalter bei Fahrzeugen mit manueller Fensterbetätigung Entsprechenden Außenspiegel wählen und mit dem Schalter einstellen. Einstellen mit Vierwegesc ...