Anhängelast

Die zulässigen Anhängelasten sind fahrzeug- und motorabhängige Höchstwerte und dürfen nicht überschritten werden. Die tatsächliche Anhängelast ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers und der tatsächlichen Stützlast mit Anhänger.

Die zulässige Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren spezifiziert. Dieser Wert ist generell für Steigungen bis max. 12 % gültig.

Die zulässigen Anhängelasten gelten bis zur angegebenen Steigung und bis zu einer Höhe von 1000 Metern über dem Meeresspiegel. Da sich die Motorleistung wegen der dünner werdenden Luft bei zunehmender Höhe verringert und sich dadurch die Steigfähigkeit verschlechtert, sinkt auch das zulässige Zuggesamtgewicht um 10 % pro 1000 Meter zusätzlicher Höhe. Auf Straßen mit leichten Anstiegen (weniger als 8 %, z. B. auf Autobahnen) muss das Zuggesamtgewicht nicht verringert werden.

Das zulässige Zuggesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Das zulässige Zuggesamtgewicht ist auf dem Typschild angegeben.

    Siehe auch:

    Nebelschlusslicht
    Die Nebelschlussleuchte lässt sich nur bei eingeschalteter Zündung und eingeschalteten Scheinwerfern bzw. Seitenleuchten (mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern) einschalten. Bet&aum ...

    Glühlampen auswechseln
    Zündung ausschalten und betreffenden Schalter ausschalten bzw. Türen schließen. Neue Glühlampe nur am Sockel halten! Den Glaskolben der Glühlampe nicht mit bloß ...

    Diebstahlsicherung
    Warnung Nicht Einschalten, wenn sich Personen im Fahrzeug befinden! Entriegeln von innen ist nicht möglich. Das System sichert alle Türen. Damit das System aktiviert werden kann, ...