Anhängelast
Die zulässigen Anhängelasten sind fahrzeug- und motorabhängige Höchstwerte und dürfen nicht überschritten werden. Die tatsächliche Anhängelast ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers und der tatsächlichen Stützlast mit Anhänger.
Die zulässige Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren spezifiziert. Dieser Wert ist generell für Steigungen bis max. 12 % gültig.
Die zulässigen Anhängelasten gelten bis zur angegebenen Steigung und bis zu einer Höhe von 1000 Metern über dem Meeresspiegel. Da sich die Motorleistung wegen der dünner werdenden Luft bei zunehmender Höhe verringert und sich dadurch die Steigfähigkeit verschlechtert, sinkt auch das zulässige Zuggesamtgewicht um 10 % pro 1000 Meter zusätzlicher Höhe. Auf Straßen mit leichten Anstiegen (weniger als 8 %, z. B. auf Autobahnen) muss das Zuggesamtgewicht nicht verringert werden.
Das zulässige Zuggesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Das zulässige Zuggesamtgewicht ist auf dem Typschild angegeben.
Siehe auch:
Nebelschlusslicht
Die Nebelschlussleuchte lässt sich
nur bei eingeschalteter Zündung und
eingeschalteten Scheinwerfern bzw.
Seitenleuchten (mit eingeschalteten
Nebelscheinwerfern) einschalten.
Bet&aum ...
Glühlampen
auswechseln
Zündung ausschalten und betreffenden
Schalter ausschalten bzw. Türen
schließen.
Neue Glühlampe nur am Sockel halten!
Den Glaskolben der Glühlampe
nicht mit bloß ...
Diebstahlsicherung
Warnung
Nicht Einschalten, wenn sich Personen
im Fahrzeug befinden! Entriegeln
von innen ist nicht möglich.
Das System sichert alle Türen. Damit
das System aktiviert werden kann,
...