Hinterachslast

Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:

30 kg) überschritten werden.

Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:

A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg

Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.

Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.

    Siehe auch:

    Einschalten
    Die Stopp-Start-Automatik ist verfügbar, sobald der Motor eingeschaltet ist, das Fahrzeug losfährt und die im weiteren Verlauf dieses Abschnitts beschriebenen Bedingungen erfüll ...

    Scheibenwischer
    = schnell = langsam = Intervallschaltung bzw. automatisches Wischen mit Regensensor = aus Zum einmaligen Wischen bei ausgeschaltetem Scheibenwischer den Hebel nach unten dr&u ...

    Typschild
    Das Typschild befindet sich am linken Vordertürrahmen. Angaben auf dem Typschild: 1 = Hersteller 2 = Genehmigungsnummer 3 = Fahrzeug-Identifizierungsnummer 4 = Zulässiges Gesamtge ...