Hinterachslast

Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:

30 kg) überschritten werden.

Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:

A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg

Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.

Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.

    Siehe auch:

    Anhänger-Stabilitäts- Assistent
    Erkennt das System eine starke Schlingerbewegung, wird die Motorleistung reduziert und das Gespann gezielt abgebremst, bis das Schlingern aufhört. Lenkrad so ruhig wie möglich halt ...

    Flüssiggas tanken
    Beim Tanken die Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften der Tankstelle beachten. Das Füllventil für Flüssiggas befindet sich hinter der Tankklappe für Benzin. Die Schut ...

    Kopfstützeneinstellung
    Entriegelungsknopf drücken, Höhe einstellen, einrasten. ...