Hinterachslast

Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:

30 kg) überschritten werden.

Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:

A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg

Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.

Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.

    Siehe auch:

    Position
    Warnung Nur mit richtig eingestellter Kopfstütze fahren. Die Oberkante der Kopfstütze sollte mit der Oberkante des Kopfes abschließen. Ist dies bei sehr großen Person ...

    Elektrische Fensterbetätigung
    Warnung Vorsicht bei Betätigung der elektrischen Fensterbetätigung. Verletzungsgefahr, vor allem für Kinder. Befinden sich Kinder auf den Rücksitzen, die Kindersicherung ...

    Überlastung
    Wenn die Fensterheber in einer kurzen Zeitspanne wiederholt betätigt werden, werden sie für eine bestimmte Zeit deaktiviert. ...