Hinterachslast
Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:
30 kg) überschritten werden.
Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:
A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg
Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.
Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.
Siehe auch:
Durchschnittsverbrauch
Anzeige des Durchschnittsverbrauchs.
Die Messung kann jederzeit
neu gestartet werden. ...
Kindersicherung
Warnung
Kindersicherung immer verwenden,
wenn Kinder auf den hinteren
Sitzen mitfahren.
Die Kindersicherung in der Hintertür
mit einem Schlüssel oder einem geeigneten
Schraubend ...
Kraftstoffanzeige
Anzeige von Kraftstofffüllstand bzw. Gasfüllstand im Tank je nach Betriebsart.
Bei geringem Füllstand leuchtet die
Kontrollleuchte . Bei blinkender
Kontrollleuchte umgehend tanke ...
