Hinterachslast
Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:
30 kg) überschritten werden.
Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:
A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg
Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.
Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.
Siehe auch:
Fahrzeit mit Standzeiten
Es wird die Zeit erfasst, in der das
Fahrzeug in Bewegung ist. Zusätzlich
werden Standzeiten mit eingeschalteter
Zündung berücksichtigt. ...
Kraftstoffwahltaste
Durch Drücken der Taste LPG kann
zwischen Benzin- und Flüssiggasbetrieb
umgeschaltet werden. Die LEDStatusleuchte
zeigt den aktuellen
Betriebsmodus.
aus = Benzinbetrieb
leucht ...
Manuelles Beiklappen
Die Außenspiegel lassen sich durch
leichten Druck auf die Außenkante
des Gehäuses beiklappen. ...
