Hinterachslast
Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:
30 kg) überschritten werden.
Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:
A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg
Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.
Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.
Siehe auch:
Störung
Ist eine Betätigung der Zentralverriegelung
nicht möglich oder lässt sich
der Motor nicht starten, können folgende
Ursachen vorliegen:
■ Störung der Funkfernbedie ...
Fahrzeuge mit Reserverad
Der Wagenheber inkl. Radschlüssel,
das Wagenwerkzeug, der Verlängerungsbolzen
zur Befestigung des
schadhaften Rades und die Abschleppöse
befinden sich im Werkzeugkasten,
w ...
Laderaumgestaltung
Der FlexOrganizer ist ein flexibles
System zur Unterteilung des Laderaums.
Das System besteht aus:
■ Adaptern
■ Netztaschen
■ Haken
■ Servicebox
■ Gurtsatz
Die K ...
