Hinterachslast

Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:

30 kg) überschritten werden.

Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:

A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg

Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.

Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.

    Siehe auch:

    Absolutverbrauch
    Zeigt den Kraftstoffverbrauch an. Die Messung kann jederzeit neu gestartet werden. ...

    Wärmereflektierende Windschutzscheibe
    Die wärmereflektierende Windschutzscheibe hat eine Beschichtung, die Sonnenstrahlen reflektiert. Ebenso könnten Datensignale - wie beispielsweise von Mautstationen - reflektiert wer ...

    Das Fahrzeug bei tiefen Temperaturen starten
    Ohne Zusatzheizungen lassen sich Dieselmotoren bei bis zu -25 ?C und Benzinmotoren bei bis zu -30 ?C noch starten. Dazu sind ein Motoröl mit geeigneter Viskosität, der richtige Kraft ...