Hinterachslast
Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:
30 kg) überschritten werden.
Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:
A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg
Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.
Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.
Siehe auch:
Motor mit Start/Stop-Taste
anlassen
Der elektronische Schlüssel muss
sich im Fahrzeug befinden. Kupplung
und Bremse betätigen, Automatikgetriebe
in P oder N, kein Gas geben;
bei Dieselmotoren zum Vorglühen
Tas ...
Bremsen
Das Bremssystem hat zwei voneinander
unabhängige Bremskreise.
Wenn ein Bremskreis ausfällt, kann
das Fahrzeug immer noch mit dem
anderen Bremskreis gebremst werden.
Eine Bremswirkung ...
Verzurrösen
Verzurrösen dienen zum Sichern von
Gegenständen gegen Verrutschen
z. B. mit Verzurrgurten oder einem
Gepäcknetz. ...
