Hinterachslast

Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:

30 kg) überschritten werden.

Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:

A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg

Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.

Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.

    Siehe auch:

    Klappen
    Zur Sicherheit von Fußgängern klappen die Außenspiegel bei Anstoßen aus ihrer Ausgangslage. Durch leichten Druck auf das Spiegelgehäuse wieder einrasten. ...

    Internationale Serviceintervalle
    Service ist alle 15.000 km oder nach 1 Jahr fällig, je nachdem, was zuerst eintritt. Die internationalen Serviceintervalle gelten für Länder, die nicht unter den europäisc ...

    Triple-Info-Display
    Zeigt Uhrzeit, Außentemperatur und Datum bzw. Informationen zum Infotainmentsystem an, wenn dieses eingeschaltet ist. Uhrzeit, Datum und Außentemperatur können bei ausgesch ...