Hinterachslast

Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:

30 kg) überschritten werden.

Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:

A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg

Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.

Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.

    Siehe auch:

    Motor mit Start/Stop-Taste anlassen
    Der elektronische Schlüssel muss sich im Fahrzeug befinden. Kupplung und Bremse betätigen, Automatikgetriebe in P oder N, kein Gas geben; bei Dieselmotoren zum Vorglühen Tas ...

    Bremsen
    Das Bremssystem hat zwei voneinander unabhängige Bremskreise. Wenn ein Bremskreis ausfällt, kann das Fahrzeug immer noch mit dem anderen Bremskreis gebremst werden. Eine Bremswirkung ...

    Verzurrösen
    Verzurrösen dienen zum Sichern von Gegenständen gegen Verrutschen z. B. mit Verzurrgurten oder einem Gepäcknetz. ...