Hinterachslast
Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:
30 kg) überschritten werden.
Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:
A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg
Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.
Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.
Siehe auch:
Pedale
Um den vollen Pedalweg zu gewährleisten,
dürfen im Bereich der Pedale
keine Fußmatten liegen. ...
Neustart des Motors durch die
Stopp-Start-Automatik
Der Wählhebel muss auf N stehen,
damit ein automatischer Neustart
möglich ist.
Tritt bei einem Autostop eine der folgenden
Bedingungen ein, wird der
Motor von der Stopp-Start-Automa ...
Zubehör und Änderungen
am Fahrzeug
Wir empfehlen die Verwendung von
Originalteilen und -zubehör und von
ausdrücklich für Ihren Fahrzeugtyp
werkseitig zugelassenen Teilen. Die
Zuverlässigkeit anderer Produkte ...
