Hinterachslast
Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:
30 kg) überschritten werden.
Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:
A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg
Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.
Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.
Siehe auch:
Dieser Opel bremst ganz allein
Als der Zafira 1999 startete, war der Familien-Van das innovativste Opel-Modell. Daran will die dritte Generation mit vielen Assistenzsystemen anknüpfen. AUTO BILD fuhr den ersten Opel, der au ...
Rückenlehnen
Griff ziehen, Neigung verstellen und
Griff loslassen. Die Rückenlehne
muss hörbar einrasten. ...
Europäische Serviceintervalle
Die Wartung Ihres Fahrzeugs ist alle
30 000 km oder nach 1 Jahr erforderlich,
je nachdem, was zuerst der Fall
ist, falls in der Serviceanzeige nichts
anderes angezeigt wird.
Die europäis ...
