Hinterachslast

Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:

30 kg) überschritten werden.

Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:

A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg

Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.

Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.

    Siehe auch:

    Durchführung von Arbeiten
    Warnung Kontrollen im Motorraum nur bei ausgeschalteter Zündung durchführen. Das Kühlgebläse kann auch bei ausgeschalteter Zündung laufen. Gefahr Zündanlage ...

    Brems- und Kupplungsflüssigkeit
    Nur für das Fahrzeug zugelassene Hochleistungs-Bremsflüssigkeit verwenden. Lassen Sie sich in einer Werkstatt beraten. Mit der Zeit nimmt die Bremsflüssigkeit Feuchtigkeit auf, ...

    Diesel-Partikelfilter
    Das Diesel-Partikelfilter-System filtert schädliche Rußpartikel aus den Motorabgasen. Das System verfügt über eine Selbstreinigungsfunktion, die während der Fahrt ohne ...