Hinterachslast
Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:
30 kg) überschritten werden.
Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:
A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg
Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.
Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.
Siehe auch:
Fernlicht
Zum Umschalten von Abblendlicht
auf Fernlicht Hebel nach vorne
drücken.
Zum Umschalten auf Abblendlicht
Hebel nochmals nach vorne drücken
oder ziehen. ...
Reifenbezeichnungen
z. B. 185/65 R 15 88 T
185 = Reifenbreite in mm
65 = Querschnittsverhältnis (Reifenhöhe zu Reifenbreite) in %
R = Gürtelbauart: Radial
RF = Bauart: RunFlat
15 = Felgendurchmesser i ...
Waschwasserstand
Waschwasserstand niedrig. ...
