Hinterachslast

Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:

30 kg) überschritten werden.

Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:

A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg

Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.

Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.

    Siehe auch:

    Seitliche Blinkleuchten
    Zum Ersetzen der Lampe das Lampengehäuse entfernen: 1. Auf der linken Fahrzeugseite die Lampe nach vorne schieben und mit dem hinteren Ende aus dem vorderen Flügel entnehmen. A ...

    Initialisieren des Systems
    Nach einem Radwechsel muss das System initialisiert werden: Reifen mit dem vorgeschriebenen Reifendruck füllen, Zündung einschalten, Taste DDS für ca. 4 Sekunden drücken, ...

    Einführung
    Ihr Fahrzeug ist die intelligente Verbindung von zukunftsweisender Technik, Sicherheit, Umweltfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit. Mit dieser Betriebsanleitung erhalten Sie alle Information ...