Hinterachslast
Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:
30 kg) überschritten werden.
Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:
A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg
Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.
Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.
Siehe auch:
Einstellen mit Vierwegeschalter
bei Fahrzeugen mit manueller
Fensterbetätigung
Entsprechenden Außenspiegel wählen
und mit dem Schalter einstellen. ...
Car Pass
Der Car Pass enthält sicherheitsrelevante
Fahrzeugdaten und sollte
sicher aufbewahrt werden.
Bei Inanspruchnahme einer Werkstatt
werden diese Daten zur Durchführung
bestimmter Arbei ...
Das kostet das neue Diesel-Flaggschiff
Opel hat ab sofort einen neuen Top-Diesel für seine Mittelklasse Insignia parat. Mit doppelter Turboaufladung und fast 200 PS kommt der Rüsselsheimer auf 400 Nm Drehmoment. Zu welchem Prei ...
