Hinterachslast

Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:

30 kg) überschritten werden.

Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:

A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg

Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.

Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.

    Siehe auch:

    Spurassistent
    Der Spurassistent beobachtet über eine Frontkamera die Markierungen der Fahrspur, in der sich das Fahrzeug befindet. Das System erkennt Spurwechsel und warnt den Fahrer bei einem unbeab ...

    Scheibenwaschanlage
    Hebel ziehen. Waschflüssigkeit spritzt auf die Windschutzscheibe und die Wischer werden für einige Wischbewegungen eingeschaltet. Bei eingeschaltetem Licht spritzt zusätzlich ...

    Motoröldruck
    leuchtet rot. Leuchtet nach Einschalten der Zündung für einige Sekunden. ...