Hinterachslast
Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:
30 kg) überschritten werden.
Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:
A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg
Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.
Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.
Siehe auch:
Fahrzeugmeldungen
Meldungen werden in erster Linie im
Driver Information Center (DIC) angezeigt,
in einigen Fällen zusammen
mit einem Warn- und Signalton.
Taste SET/CLR oder Taste MENU
drücken, ode ...
Wagenwerkzeug
Fahrzeuge mit
Reifenreparaturset
Wagenwerkzeug und Reifenreparaturset
befinden sich in einer Ablage
unter der Bodenabdeckung im Laderaum.
Fahrzeuge mit Reserverad
Wagenheber und Wagenwerkze ...
Schneeketten
Schneeketten dürfen nur auf den Vorderrädern
verwendet werden.
Immer engmaschige Schneeketten
verwenden, die an der Lauffläche und
an den Reifeninnenseiten (einschließl ...
