Hinterachslast

Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:

30 kg) überschritten werden.

Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:

A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg

Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.

Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.

    Siehe auch:

    Unterboden
    Der Unterboden hat teilweise einen PVC-Unterbodenschutz bzw. in kritischen Bereichen eine dauerhafte Schutzwachsschicht. Unterboden nach der Unterbodenwäsche kontrollieren und gegebenenf ...

    Alarm
    Wird er ausgelöst, ertönt der Alarm über eine von einer separaten Batterie versorgte Hupe und gleichzeitig blinken die Warnblinker. Anzahl und Dauer der Alarmsignale sind gesetz ...

    5-Türer
    4) Die angegebene Höchstgeschwindigkeit ist erreichbar bei Leergewicht (ohne Fahrer) plus 200 kg Zuladung. Sonderausstattungen können die angegebene Höchstgeschwindigkeit verminde ...