Hinterachslast
Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:
30 kg) überschritten werden.
Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:
A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg
Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.
Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.
Siehe auch:
Kraftstoffe für Otto-
Motoren
Nur bleifreien Kraftstoff verwenden,
der Europanorm EN 228 oder
E DIN 51626-1 oder einer gleichwertigen
Bestimmung entspricht.
Der Motor kann mit E10-Kraftstoff betrieben
werden, der diese No ...
Heckscheibenheizung
Wird durch Drücken der Taste
einbzw. ausgeschaltet.
Die Heizung ist bei laufendem Motor
aktiv und wird nach kurzer Zeit automatisch
abgeschaltet. ...
Laderaum
Laderaumvergrößerung,
3-türige / 5-türige Limousine
Hintere Rückenlehnen umklappen
Kopfstützen ganz nach unten schieben
bzw. ausbauen.
Vordersitz etwas vorschie ...