Hinterachslast
Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:
30 kg) überschritten werden.
Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:
A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg
Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.
Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.
Siehe auch:
Elektronisch gesteuerte
Fahrprogramme
■ Das Betriebstemperaturprogramm
bringt den Katalysator nach einem
Kaltstart durch erhöhte Motordrehzahl
schnell auf die erforderliche
Temperatur.
■ Die automatische Neutrals ...
Rückfahrfunktion
Bei eingeschaltetem Licht, eingelegtem
Rückwärtsgang und eingeschaltetem
Blinker wird das Abbiegelicht
der jeweiligen Seite eingeschaltet.
Das Abbiegelicht bleibt nach dem
Ausschalt ...
Diebstahlwarnanlage
Die Diebstahlwarnanlage beinhaltet
die Diebstahlsicherung und wird zusammen
mit ihr eingeschaltet.
Überwacht werden:
■ Türen, Laderaum, Motorhaube,
■ Zündung.
Beim E ...
