Hinterachslast

Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:

30 kg) überschritten werden.

Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:

A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg

Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.

Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.

    Siehe auch:

    Instrumententafelbeleuchtung
    Lampenwechsel von einer Werkstatt durchführen lassen. ...

    Schrägheck, 5-türig/4-türige Limousine
    1. Abdeckung lösen und abnehmen. 2. Zwei Kunststoff-Befestigungsmuttern von innen mit der Hand abschrauben. 3. Lampengehäuse herausnehmen. Aufpassen, dass der Kabelkanal ...

    Aktivierung
    Der Spurassistent wird durch Drücken der Taste aktiviert. Die erleuchtete LED in der Taste zeigt an, dass das System eingeschaltet ist. Wenn die Kontrollleuchte im Instrument ...