Hinterachslast
Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:
30 kg) überschritten werden.
Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:
A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg
Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.
Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.
Siehe auch:
Innenraumluftfilter
Der Innenraumfilter reinigt die von außen
eintretende Luft von Staub, Ruß,
Pollen und Sporen. ...
Maximale Kühlung
Fenster kurz öffnen, damit die erhitzte
Luft schnell entweichen kann.
■ Kühlung
ein.
■ Luftverteilungsregler auf
stellen.
■ Temperaturregler auf den gewün ...
Anhängelast
Die zulässigen Anhängelasten sind
fahrzeug- und motorabhängige
Höchstwerte und dürfen nicht überschritten
werden. Die tatsächliche
Anhängelast ist die D ...
