Hinterachslast

Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:

30 kg) überschritten werden.

Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:

A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg

Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.

Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.

    Siehe auch:

    Sicherheitsgurt anlegen
    Den Gurt aus dem Aufroller herausziehen, unverdreht über den Körper legen und die Schlosszunge in das Gurtschloss einstecken, bis sie einrastet. Den Beckengurt während der Fa ...

    Laderaum
    Rückenlehnen der Rücksitze umklappen Die Rücksitz-Rückenlehne ist zweigeteilt. Beide Teile können umgeklappt werden. Laderaumabdeckung gegebenenfalls ausbauen. Rastf ...

    Leergewicht, 5-türiges Fahrzeug, Basismodell ohne Sonderausstattungen
    7) Mit LPG-Motor ist das Gewicht um 36 kg höher. ...