Hinterachslast
Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:
30 kg) überschritten werden.
Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:
A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg
Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.
Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.
Siehe auch:
Position
Warnung
Nur mit richtig eingestellter Kopfstütze
fahren.
Die Oberkante der Kopfstütze sollte
mit der Oberkante des Kopfes abschließen.
Ist dies bei sehr großen
Person ...
Elektrische
Fensterbetätigung
Warnung
Vorsicht bei Betätigung der elektrischen
Fensterbetätigung. Verletzungsgefahr,
vor allem für Kinder.
Befinden sich Kinder auf den
Rücksitzen, die Kindersicherung
...
Überlastung
Wenn die Fensterheber in einer kurzen
Zeitspanne wiederholt betätigt
werden, werden sie für eine bestimmte
Zeit deaktiviert. ...
