Hinterachslast
Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:
30 kg) überschritten werden.
Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:
A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg
Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.
Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.
Siehe auch:
Fahrrad am Heckträgersystem
befestigen
Mit dem Drehgriff an der Tretkurbelaufnahme
die verstellbare Tretkurbelanlage
grob an die Kröpfung der Tretkurbel
anpassen.
Bei geraden Tretkurbeln am Fahrrad
Tretkurbelanlage vollst&a ...
Ausschalten
Zum Ausschalten des adaptiven Geschwindigkeitsreglers
Taste
drücken. Die Kontrollleuchte
erlischt.
Die gespeicherte Geschwindigkeit
wird gelöscht.
Der adaptive Geschwindigkeitsre ...
Eingeklappte Kugelstange
lösen
Den Griff unter der hinteren Stoßfängerverkleidung
links des Nummernschildes
in einem Winkel von etwa
45? Richtung Boden ziehen.
Beim Herausziehen des Entriegelungsgriffs
u ...
