Hinterachslast
Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:
30 kg) überschritten werden.
Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:
A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg
Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.
Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.
Siehe auch:
Fahrzeugmeldungen
Meldungen werden über das Display
in der Instrumententafel oder als
Warn- bzw. Signalton ausgegeben.
Check-Control Meldungen erscheinen
im Info-Display. Einige erscheinen
in abgekür ...
Fahrzeug-
Identifizierungsnummer
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer
ist durch die Windschutzscheibe
sichtbar. ...
Schutzfunktion
Wenn die Scheibe beim automatischen
Schließen auf einen Widerstand
stößt, wird sie sofort angehalten
und wieder geöffnet.
Bei Schwergängigkeit, z. B. durch
Frost, S ...