Hinterachslast

Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:

30 kg) überschritten werden.

Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:

A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg

Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.

Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.

    Siehe auch:

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    Mit dem Drehgriff an der Tretkurbelaufnahme die verstellbare Tretkurbelanlage grob an die Kröpfung der Tretkurbel anpassen. Bei geraden Tretkurbeln am Fahrrad Tretkurbelanlage vollst&a ...

    Ausschalten
    Zum Ausschalten des adaptiven Geschwindigkeitsreglers Taste drücken. Die Kontrollleuchte erlischt. Die gespeicherte Geschwindigkeit wird gelöscht. Der adaptive Geschwindigkeitsre ...

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    Den Griff unter der hinteren Stoßfängerverkleidung links des Nummernschildes in einem Winkel von etwa 45? Richtung Boden ziehen. Beim Herausziehen des Entriegelungsgriffs u ...