Hinterachslast
Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:
30 kg) überschritten werden.
Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:
A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg
Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.
Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.
Siehe auch:
Durchführung von Arbeiten
Warnung
Kontrollen im Motorraum nur bei
ausgeschalteter Zündung durchführen.
Das Kühlgebläse kann auch bei
ausgeschalteter Zündung laufen.
Gefahr
Zündanlage ...
Brems- und
Kupplungsflüssigkeit
Nur für das Fahrzeug zugelassene
Hochleistungs-Bremsflüssigkeit verwenden.
Lassen Sie sich in einer
Werkstatt beraten.
Mit der Zeit nimmt die Bremsflüssigkeit
Feuchtigkeit auf, ...
Diesel-Partikelfilter
Das Diesel-Partikelfilter-System filtert
schädliche Rußpartikel aus den Motorabgasen.
Das System verfügt über
eine Selbstreinigungsfunktion, die
während der Fahrt ohne ...
