Hinterachslast

Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:

30 kg) überschritten werden.

Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:

A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg

Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.

Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.

    Siehe auch:

    Schaltgetriebe
    Zum Einlegen des Rückwärtsgangs bei stillstehendem Fahrzeug Entriegelungsknopf am Wählhebel drücken und Gang einlegen. Lässt sich der Gang nicht einlegen, den W&aum ...

    Serviceintervall mit verbleibender Öllebensdauer
    Das Serviceintervall basiert auf mehreren vom Einsatz abhängigen Parametern. Sobald ein Ölwechsel fällig ist, wird dies auf der Serviceanzeige angezeigt. ...

    Reifen mit vorgeschriebener Laufrichtung
    Reifen mit vorgeschriebener Laufrichtung so montieren, dass sie in Fahrtrichtung abrollen. Die Laufrichtung ist an einem Symbol (z. B. Pfeil) an der Reifenflanke erkennbar. Bei entgegen der L ...