Hinterachslast
Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:
30 kg) überschritten werden.
Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:
A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg
Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.
Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.
Siehe auch:
Ablagefach in der
Armlehne
Ablagefach in der vorderen
Armlehne
Knopf drücken, um die Armlehne
hochzuklappen.
Ablagefach in der hinteren
Armlehne
Armlehne hinunterklappen und Abdeckung
öffnen.
Abdeckung ...
Flüssiggas tanken
Beim Tanken die Bedienungs- und
Sicherheitsvorschriften der Tankstelle
beachten.
Das Füllventil für Flüssiggas befindet
sich hinter der Tankklappe für Benzin.
Die Schut ...
Lenkradeinstellung
Griff entriegeln, Lenkrad einstellen,
Griff einrasten und darauf achten,
dass er komplett verriegelt ist. Lenkrad
nur bei stehendem Fahrzeug und
gelöster Lenkradsperre einstellen. ...
