Hinterachslast
Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:
30 kg) überschritten werden.
Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:
A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg
Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.
Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.
Siehe auch:
Altfahrzeugrücknahme
Informationen über Altfahrzeug-
Rücknahmestellen und die Wiederverwertung
von Altfahrzeugen, soweit
dies gesetzlich vorgeschrieben
ist, sind auf unserer Website verfügbar.
Nur ...
Bestätigungen
Durchgeführte Servicearbeiten werden
im Service- und Garantieheft bestätigt.
Datum und Kilometerstand
werden durch Stempel und Unterschrift
der jeweiligen Werkstatt ergänzt.
Ach ...
Nebelscheinwerfer
leuchtet grün.
Die Nebelscheinwerfer sind eingeschaltet. ...
