Hinterachslast

Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:

30 kg) überschritten werden.

Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:

A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg

Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.

Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.

    Siehe auch:

    Blinker
    Nach rechts = Hebel nach oben Nach links = Hebel nach unten ...

    Sicherheitsgurt
    Bei starker Beschleunigung oder Verzögerung des Fahrzeugs blockieren die Sicherheitsgurte, um die Insassen in Sitzposition zu halten. Dadurch wird die Verletzungsgefahr deutlich verri ...

    Sicherheitsgurt anlegen
    Für jeden Sitz ist eine Erinnerungsleuchte ?Sicherheitsgurt anlegen? verfügbar. Für die Vordersitze werden die Kontrollleuchten und bzw. für die Rücksitze das Symbo ...