Hinterachslast

Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:

30 kg) überschritten werden.

Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:

A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg

Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.

Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.

    Siehe auch:

    Kopfstützeneinstellung
    Entriegelungsknopf drücken, Höhe einstellen, einrasten. ...

    Abstellen
    ■ Die Parkbremse immer anziehen. Die manuelle Parkbremse ohne Drücken des Entriegelungsknopfes anziehen. Im Gefälle oder an einer Steigung so fest wie möglich anziehen. Gl ...

    Profiltiefe
    Profiltiefe regelmäßig kontrollieren. Reifen sollten aus Sicherheitsgründen bei einer Profiltiefe von 2-3 mm (bei Winterreifen 4 mm) ausgetauscht werden. Aus Sicherheitsgrü ...