Hinterachslast
Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:
30 kg) überschritten werden.
Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:
A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg
Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.
Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.
Siehe auch:
Spurassistent
Der Spurassistent beobachtet über
eine Frontkamera die Markierungen
der Fahrspur, in der sich das Fahrzeug
befindet. Das System erkennt
Spurwechsel und warnt den Fahrer
bei einem unbeab ...
Scheibenwaschanlage
Hebel ziehen. Waschflüssigkeit
spritzt auf die Windschutzscheibe
und die Wischer werden für einige
Wischbewegungen eingeschaltet.
Bei eingeschaltetem Licht spritzt zusätzlich
...
Motoröldruck
leuchtet rot.
Leuchtet nach Einschalten der Zündung
für einige Sekunden. ...