Hinterachslast
Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:
30 kg) überschritten werden.
Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:
A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg
Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.
Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.
Siehe auch:
Bremsunterstützung des Motors
Automatikbetrieb
Beim Bergabfahren schaltet das automatisierte
Schaltgetriebe erst in
einen höheren Gang, wenn eine relativ
hohe Motordrehzahl erreicht ist.
Beim Bremsen wird rechtzeitig ...
Vordere Blinkleuchte
1. Lampenwechsel durch die Öffnung
im Radkasten durchführen.
2. Lampenträger nach links drehen
und ausrasten.
3. Glühlampe etwas in die Fassung
hineindrücken, nach ...
Stromunterbrechung
Bei einer Stromunterbrechung lässt
sich der Wählhebel nicht aus Stellung
P oder N bewegen.
Bei entladener Batterie Starthilfe
durchführen.
Liegt die Ursache nicht an der ent ...