Hinterachslast
Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:
30 kg) überschritten werden.
Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:
A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg
Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.
Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.
Siehe auch:
Klappen
Zur Sicherheit von Fußgängern klappen
die Außenspiegel bei Anstoßen
aus ihrer Ausgangslage. Durch leichten
Druck auf das Spiegelgehäuse
wieder einrasten. ...
Internationale Serviceintervalle
Service ist alle 15.000 km oder nach
1 Jahr fällig, je nachdem, was zuerst
eintritt.
Die internationalen Serviceintervalle
gelten für Länder, die nicht unter den
europäisc ...
Triple-Info-Display
Zeigt Uhrzeit, Außentemperatur und
Datum bzw. Informationen zum Infotainmentsystem
an, wenn dieses eingeschaltet
ist.
Uhrzeit, Datum und Außentemperatur
können bei ausgesch ...
