Hinterachslast
Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:
30 kg) überschritten werden.
Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:
A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg
Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.
Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.
Siehe auch:
Diesel-Kraftstoffsystem
entlüften
Wenn der Tank leer gefahren wurde,
muss das Diesel-Kraftstoffsystem
entlüftet werden. Zündung dreimal für
jeweils 15 Sekunden einschalten.
Dann den Motor maximal
40 Sekunden dr ...
Tagfahrlicht/Standlicht
1. Lampenfassung 3 durch Drehen
nach links lösen.
Fassung für Standlichtlampe aus
Reflektor nehmen.
2. Glühlampe aus der Fassung nehmen
und neue Glühlampe einsetzen ...
Blinker
Rechts = Hebel nach oben
Links = Hebel nach unten ...
