Hinterachslast

Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:

30 kg) überschritten werden.

Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:

A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg

Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.

Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.

    Siehe auch:

    Reifen mit vorgeschriebener Laufrichtung
    Reifen mit vorgeschriebener Laufrichtung so montieren, dass sie in Fahrtrichtung abrollen. Die Laufrichtung ist an einem Symbol (z. B. Pfeil) an der Reifenflanke erkennbar. Bei entgegen der L ...

    Deaktivierung
    Durch Drücken der Taste wird das System deaktiviert. Die LED an der Taste erlischt. Bei Geschwindigkeiten unter 56 km/h ist das System nicht anwendbar. ...

    3-Türer
    Abdeckung hinten bis zum Ausrasten hochheben, schrägstellen und herausnehmen. Einbau in umgekehrter Reihenfolge. ...