Hinterachslast

Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:

30 kg) überschritten werden.

Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:

A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg

Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.

Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.

    Siehe auch:

    Fahrzeugmeldungen
    Meldungen werden in erster Linie im Driver Information Center (DIC) angezeigt, in einigen Fällen zusammen mit einem Warn- und Signalton. Taste SET/CLR oder Taste MENU drücken, ode ...

    Wagenwerkzeug
    Fahrzeuge mit Reifenreparaturset Wagenwerkzeug und Reifenreparaturset befinden sich in einer Ablage unter der Bodenabdeckung im Laderaum. Fahrzeuge mit Reserverad Wagenheber und Wagenwerkze ...

    Schneeketten
    Schneeketten dürfen nur auf den Vorderrädern verwendet werden. Immer engmaschige Schneeketten verwenden, die an der Lauffläche und an den Reifeninnenseiten (einschließl ...