Hinterachslast
Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:
30 kg) überschritten werden.
Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:
A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg
Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.
Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.
Siehe auch:
Reifen mit vorgeschriebener
Laufrichtung
Reifen mit vorgeschriebener Laufrichtung
so montieren, dass sie in
Fahrtrichtung abrollen. Die Laufrichtung
ist an einem Symbol (z. B. Pfeil)
an der Reifenflanke erkennbar.
Bei entgegen der L ...
Deaktivierung
Durch Drücken der Taste
wird das
System deaktiviert. Die LED an der
Taste erlischt.
Bei Geschwindigkeiten unter
56 km/h ist das System nicht anwendbar. ...
3-Türer
Abdeckung hinten bis zum Ausrasten
hochheben, schrägstellen und herausnehmen.
Einbau in umgekehrter Reihenfolge. ...
