Hinterachslast
Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:
30 kg) überschritten werden.
Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:
A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg
Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.
Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.
Siehe auch:
Rücksitze
Armlehne
Armlehne nach unten klappen. In der
Armlehne befinden sich Getränkehalter
und ein Staufach. ...
Kerniger Allrad-Insignia
Opel-Tuner Irmscher stellt in Genf einen Insignia Sports Tourer in kerniger Cross-Optik vor. Der Cross4 kommt mit Rundum-Beklankung und Allradantrieb.
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Kindersicherung
Warnung
Kindersicherung immer verwenden,
wenn Kinder auf den hinteren
Sitzen mitfahren.
Den Knopf am Hintertürschloss mit
einem Schlüssel oder passenden
Schraubendreher in die w ...
