Hinterachslast
Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:
30 kg) überschritten werden.
Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:
A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg
Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.
Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.
Siehe auch:
Profiltiefe
Profiltiefe regelmäßig kontrollieren.
Reifen sollten aus Sicherheitsgründen
bei einer Profiltiefe von 2-3 mm
(bei Winterreifen 4 mm) ausgetauscht
werden.
Aus Sicherheitsgrü ...
3,5 Liter Diesel auf 100 Kilometer: Opel Corsa spart nun mehr
Neuss, 27. Januar 2011 - Wegen des General-Motors-Schlamassels hatte Opel längere Zeit andere Sorgen als die Entwicklung neuer Technik. So hinken die Rüsselsheimer hie und da der Entwicklu ...
Voller Durchblick im Astra
Der Opel Astra GTC bekommt auf Wunsch wieder eine Panorama-Frontscheibe. Wie beim Vorgänger zieht sich die großzügige Verglasung bis zur Mitte des Fahrzeugdaches.
2006 sorgte Opel e ...
