Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig freigegebenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter
Reifen oder Radabdeckungen
kann es zu plötzlichem Druckverlust
und in der Folge zu Unfällen
kommen.
Siehe auch:
Motordaten
2) Möglich nur unter Vermeidung von hoher Motorlast oder Volllast sowie
Bergfahrten mit Anhängelast oder hoher
Zuladung.
...
Manuelles Einstellen
Außenspiegel mit Griff in die entsprechende
Richtung schwenken. ...
Rückfahrlicht
Die Rückfahrlichter leuchten bei eingeschalteter
Zündung und eingelegtem
Rückwärtsgang. ...
