Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig freigegebenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter
Reifen oder Radabdeckungen
kann es zu plötzlichem Druckverlust
und in der Folge zu Unfällen
kommen.
Siehe auch:
Instrumententafelbeleuchtung
Lampenwechsel von einer Werkstatt
durchführen lassen. ...
Motor anlassen
Schaltgetriebe: Kupplung betätigen.
Automatikgetriebe: Bremse betätigen
und Wählhebel auf P oder N stellen.
Gaspedal nicht betätigen.
Dieselmotor: Schlüssel zum Vorgl&u ...
Halogen-Scheinwerfer
Scheinwerfer haben getrennte Systeme
für Fernlicht 1 (innere Lampen)
und Abblendlicht 2 (äußere Lampen). ...
