Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig freigegebenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter
Reifen oder Radabdeckungen
kann es zu plötzlichem Druckverlust
und in der Folge zu Unfällen
kommen.
Siehe auch:
Kraftstofftank
...
Batterie
Fahrzeuge ohne Stopp-Start-System
sind mit einem herkömmlichen Bleiakkumulator
ausgestattet. Fahrzeuge
mit Stopp-Start-System sind mit einer
AGM-Batterie ausgestattet. Die Fahrzeugbatteri ...
Lackschäden
Kleine Lackschäden mit einem Lackstift
beseitigen, bevor sich Rost bildet.
Größere Lackschäden bzw. Rost von
einer Werkstatt beseitigen lassen. ...
