Radabdeckungen

Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.

Werden keine werkseitig freigegebenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.

Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.

Bei Verwendung nicht geeigneter Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.

    Siehe auch:

    Wählhebel
    Den Wählhebel immer bis zum Anschlag in die entsprechende Richtung führen. Nach Loslassen kehrt er automatisch in die Mittelstellung zurück. N = Neutral- bzw. Leerlaufstellun ...

    Winterprogramm
    leuchtet gelb. Symbol leuchtet bei eingeschaltetem Winterprogramm. ...

    Rückfahrlicht
    Die Rückfahrlichter leuchten bei eingeschalteter Zündung und eingelegtem Rückwärtsgang. ...