Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig freigegebenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter
Reifen oder Radabdeckungen
kann es zu plötzlichem Druckverlust
und in der Folge zu Unfällen
kommen.
Siehe auch:
Allgemeine Informationen zu
beiden Ausführungen des
Auffahrwarnsystems
Warnung
Die Auffahrwarnung stellt lediglich
ein Warnsystem dar und wendet
keine Bremskraft an. Beim zu
schnellen Annähern an ein Fahrzeug
lässt es Ihnen möglicherweise
nicht ...
Tageskilometerzähler
Anzeige der gefahrenen Entfernung
seit Nullstellung in der oberen Zeile.
Zum Zurücksetzen Taste SET/CLR
am Blinkerhebel einige Sekunden
lang drücken bzw. Rücksetzknopf zwischen T ...
Reifen
Reifen der Größe
235/45 R 18 sind nur als Winterreifen zulässig. ...
