Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig freigegebenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter
Reifen oder Radabdeckungen
kann es zu plötzlichem Druckverlust
und in der Folge zu Unfällen
kommen.
Siehe auch:
Wählhebel
Den Wählhebel immer bis zum Anschlag
in die entsprechende Richtung
führen. Nach Loslassen kehrt er automatisch
in die Mittelstellung zurück.
N = Neutral- bzw. Leerlaufstellun ...
Winterprogramm
leuchtet gelb.
Symbol leuchtet bei eingeschaltetem
Winterprogramm. ...
Rückfahrlicht
Die Rückfahrlichter leuchten bei eingeschalteter
Zündung und eingelegtem
Rückwärtsgang. ...
