Zulässige Möglichkeiten der Befestigung für Kindersicherheitssysteme

B1 = Bedingt, nur mit Sitzbelegungserkennung und Opel

B1 = Bedingt, nur mit Sitzbelegungserkennung und Opel Kindersicherheitssystemen mit Transpondern.

Bei Befestigung des Kindersicherheitssystems mittels Dreipunkt-Sicherheitsgurt Sitzhöheneinstellung in oberste Position einstellen. Beifahrersitz ganz nach hinten schieben und Höhe des Umlenkpunktes des Beifahrergurtes in unterste Position stellen.

B2 = Bedingt, nur mit Sitzbelegungserkennung und Opel Kindersicherheitssystemen mit Transpondern.

Bei Befestigung des Kindersicherheitssystems mittels Dreipunkt-Sicherheitsgurt Sitzhöheneinstellung in oberste Position einstellen. Beifahrersitz ganz nach hinten schieben, so dass der Fahrzeugsicherheitsgurt vom Umlenkpunkt nach vorn verläuft.

U = Universaltauglich in Verbindung mit Dreipunkt-Sicherheitsgurt.

+ = Sitz mit ISOFIX und Top-Tether Befestigungsbügeln erhältlich.

++ = Sitz mit ISOFIX-Befestigungsbügeln erhältlich.

X = Kein Kindersicherheitssystem in dieser Gewichtsklasse zulässig.

1) Bei 4-türiger Limousine nicht zulässig.

2) Beim Astra TwinTop nicht zulässig.

    Siehe auch:

    Heizung und Belüftung
    Regler für: ■ Temperatur ■ Gebläsegeschwindigkeit ■ Luftverteilung ...

    Adaptives Fahrlicht
    leuchtet oder blinkt gelb. Leuchten Störung im System. Hilfe einer Werkstatt in Anspruch nehmen. Blinken System auf symmetrisches Abblendlicht umgestellt. Ein Blinken der Kontrollleuchte ...

    Hinterachslast
    Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, dürfen bei der Limousine die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 65 kg und das ...