Hinterachslast

Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, dürfen bei der Limousine die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 65 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 45 kg überschritten werden. Beim Caravan dürfen die zulässige Hinterachslast um 60 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 30 kg überschritten werden.

Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

    Siehe auch:

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