Wichtige Hinweise für die Benutzung der Einparkhilfe-Systeme
Warnung
Unterschiedlich reflektierende
Oberflächen von Gegenständen
oder Kleidung sowie externe
Schallquellen können unter besonderen
Umständen zur Nichterkennung
von Hindernissen
durch das System führen.
Besondere Vorsicht gilt bei niedrigen
Gegenständen, die den unteren
Teil des Stoßfängers beschädigen
können.
Achtung
Die Funktion des Systems kann
eingeschränkt sein, wenn die Sensoren
verdeckt sind, z. B. durch
Eis oder Schnee.
Die Leistung des Einparkhilfesystems
kann durch hohe Lasten beeinträchtigt
sein.
Besondere Bedingungen bestehen,
wenn höhere Fahrzeuge beteiligt
sind (z. B. Geländefahrzeuge,
Minivans, Lkws). Die Erkennung
von Hindernissen im
oberen Bereich solcher Fahrzeuge
kann nicht garantiert werden.
Gegenstände mit einer sehr kleinen
reflektierenden Fläche, wie
etwa schmale Gegenstände oder
weiche Materialien, werden vom
System möglicherweise nicht erkannt.
Die Einparkhilfe kann keine Objekte
außerhalb des Erfassungsbereichs
erkennen.
Hinweis
Das Einparkhilfesystem erkennt automatisch eine werkseitig montierte Anhängerzugvorrichtung. Beim Einstecken des Steckers wird es deaktiviert.
Es ist möglich, dass der Sensor einen nicht existierenden Gegenstand zu erkennen meint, wenn äußere akustische oder mechanische Störungen auftreten (Echostörung).
Nach dem Einleiten eines parallelen Einparkmanövers reagiert die erweiterte Einparkhilfe möglicherweise nicht auf Änderungen in der Parklücke.
Siehe auch:
Reinigungsvorgang
Zur Aktivierung des Reinigungsvorgangs
weiterfahren und die Motordrehzahl
über 2000 Umdrehungen
pro Minute halten. Wenn nötig zurückschalten.
Dadurch wird die Reinigung
des Die ...
Elektrisches Beiklappen
Taste drücken, beide
Außenspiegel
werden beigeklappt.
Taste nochmal drücken, beide
Außenspiegel
schwenken in ihre Ausgangsposition
zurück.
Wurde ein elektris ...
Motor starten
Bei Anlassen des Motors Fußbremse
betätigen. Wird die Fußbremse nicht
betätigt, leuchtet
im Instrument, im
Getriebe-Display blinkt ?N? und der
Motor kann nicht gestar ...
