Service

Zur Gewährleistung einer optimalen Kühlleistung wird empfohlen, ab dem dritten Jahr nach der Erstanmeldung des Fahrzeugs die Klimaanlage jährlich zu kontrollieren. Das schließt Folgendes ein:
■ Funktions- und Drucktest
■ Funktion der Heizung
■ Dichtheitsprüfung
■ Kontrolle der Antriebsriemen
■ Ablauf von Kondensator und Verdampfer reinigen
■ Leistungskontrolle

    Siehe auch:

    Neuerliche Inbetriebnahme des Fahrzeugs
    Wird das Fahrzeug wieder in Betrieb genommen, sind folgende Schritte erforderlich: ■ Polklemme am Minuspol der Fahrzeugbatterie anklemmen. Elektronik der elektrischen Fensterbetätigu ...

    Automatikgetriebe
    Das Automatikgetriebe ermöglicht ein automatisches Schalten. ...

    Traktionskontrolle ausgeschaltet
    leuchtet gelb. Das System ist deaktiviert. ...