Service
Zur Gewährleistung einer optimalen
Kühlleistung wird empfohlen, ab dem
dritten Jahr nach der Erstanmeldung
des Fahrzeugs die Klimaanlage jährlich
zu kontrollieren. Das schließt Folgendes
ein:
■ Funktions- und Drucktest
■ Funktion der Heizung
■ Dichtheitsprüfung
■ Kontrolle der Antriebsriemen
■ Ablauf von Kondensator und Verdampfer reinigen
■ Leistungskontrolle
Siehe auch:
Neuerliche Inbetriebnahme des
Fahrzeugs
Wird das Fahrzeug wieder in Betrieb
genommen, sind folgende Schritte erforderlich:
■ Polklemme am Minuspol der Fahrzeugbatterie
anklemmen. Elektronik
der elektrischen Fensterbetätigu ...
Automatikgetriebe
Das Automatikgetriebe ermöglicht ein
automatisches Schalten. ...
Traktionskontrolle
ausgeschaltet
leuchtet gelb.
Das System ist deaktiviert. ...
